Für das deutsche Mathematik-Abitur 2027 gibt es keine bundesweit einheitliche Taschenrechnerregel. Dieser Überblick prüft alle 16 Bundesländer anhand offizieller Quellen. Für 15 Länder liegt zum Quellencheck eine öffentlich zugängliche, jahresbezogene 2027-Vorgabe vor. Im Saarland war keine öffentliche 2027-Rechnerregel auffindbar; in Thüringen bleibt ein Detail der Externenprüfung auf grundlegendem Niveau widersprüchlich. Entscheidend sind deshalb immer Bundesland, Bildungsgang, Kurs, Prüfungsteil und das exakte Modell.
Kurz erklärt: WTR, GTR, CAS und MMS bedeuten nicht überall dasselbe. Ein Rechner kann in Teil A ausgeschlossen und erst in Teil B vorgesehen sein. Eine Gerätebezeichnung ersetzt nie die Landesvorgabe.
Wichtiger Hinweis: Welche Hilfsmittel zulässig sind, ergibt sich aus den Regeln deiner konkreten Prüfung. Prüfe Prüfungsordnung, Abiturvorgaben und Schulhinweise zusammen. Kläre Unklarheiten schriftlich mit der dort zuständigen Stelle. Spickboy gibt keine universelle Zulassungszusage.
Dieser Beitrag behandelt ausschließlich Deutschland. Weitere Prüfungsthemen findest du im Spickboy™ Ratgeber.
Die kurze Antwort für das Abitur 2027
In den geprüften Mathematikvorgaben beginnt die schriftliche Prüfung regelmäßig mit einem Teil ohne digitales Mathematikwerkzeug. Danach unterscheiden sich die Länder deutlich:
- Manche Länder sehen einen wissenschaftlichen Taschenrechner vor, definieren dessen Funktionen aber unterschiedlich.
- Andere arbeiten mit GTR, CAS oder einem modularen Mathematiksystem.
- Teilweise entscheidet die in der Schule eingeführte Technologie, teilweise ein Funktionskatalog oder ein genehmigter Modellweg.
- Speicherlöschung, Ausgangszustand oder Prüfungsmodus können zusätzlich verlangt werden.
- Keine der geprüften Quellen gibt allein durch den Begriff „Taschenrechner“ jedes Modell frei.
Für eine belastbare Antwort brauchst du fünf Angaben: Bundesland, Schulart oder Bildungsgang, Fach und Kursniveau, Prüfungsteil sowie vollständige Modell- und gegebenenfalls Softwarebezeichnung.
WTR, GTR, CAS und MMS: die Begriffe
- WTR – wissenschaftlicher Taschenrechner: Ein landesspezifisch definierter Rechner ohne oder mit bestimmten erweiterten numerischen Funktionen.
- GTR – grafikfähiger Taschenrechner: Ein Gerät zur Darstellung von Funktionsgraphen. Grafikfähigkeit beweist weder freie Programmierbarkeit noch CAS.
- CAS – Computer-Algebra-System: Ein System für symbolische mathematische Operationen.
- MMS – modulares Mathematiksystem: Ein System aus zusammenwirkenden Modulen, etwa Computer-Algebra, Grafik, Geometrie, Verteilungen oder Tabellenkalkulation.
Die IQB-Hinweise bis einschließlich Prüfungsjahr 2029 bilden einen gemeinsamen Aufgabenrahmen. Sie sind keine bundesweite Modellfreigabe. Mehr zur technischen Abgrenzung steht im Beitrag Programmierbarer Taschenrechner in Prüfungen.
Abitur 2027 nach Bundesland: 16 amtliche Regelstände
Alle folgenden Quellen wurden am 23. August 2026 geprüft. Die Zusammenfassungen beziehen sich auf die jeweils genannte schriftliche Mathematikprüfung. Berufliche Gymnasien, Zweiter Bildungsweg oder externe Prüfungen sind nur eingeschlossen, wenn die Quelle sie ausdrücklich erfasst.
Baden-Württemberg
Status: 2027-Regel bestätigt.
Im schriftlichen Mathematik-Leistungsfach der im Facherlass genannten allgemeinbildenden Bildungsgänge wird Teil A ohne Rechner bearbeitet. Danach folgt Teil B mit IQB-Formeldokument und dem im Kurs eingeführten WTR. Vorgesehen sind bisherige Modelle, die den KM-Anforderungskatalog erfüllen, oder zentral über das KMK-Sekretariat geprüfte Taschenrechnermodelle; vor Beginn müssen alle Speicherinhalte gelöscht sein. Daraus folgt keine pauschale Freigabe eines konkreten Modells.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Facherlass Abiturprüfung 2027, Stand 9. September 2025. Keine Übertragung auf berufliche Gymnasien oder andere Fächer.
Bayern
Status: 2027-Regel bestätigt.
Im neunjährigen Gymnasium wird die schriftliche Mathematikprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt. Teil A wird ohne digitales Mathematikwerkzeug bearbeitet. Teil B gibt es als klassische Variante mit WTR oder optional mit WTR und zusätzlichem MMS. Für 2027 gelten Übergangswege für bisherige und zentral geprüfte Modelle; bei weiter verwendeten CAS-Systemen ist der vorgeschriebene Ausgangszustand erforderlich.
Quellen: Bayerisches Kultusministerium, Hilfsmittelbekanntmachung, zuletzt geändert am 3. August 2026, sowie ISB, Mathematik-Abitur ab 2026, 23. Juli 2024. Nicht auf FOS/BOS übertragen.
Berlin
Status: 2027-Regel bestätigt.
In Grund- und Leistungskurs wird Teil A ohne Mathematikwerkzeug bearbeitet. In Kursen ohne MMS/CAS ist danach ein nicht programmierbarer, nicht grafikfähiger Rechner ohne Textspeicher vorgesehen; numerische Differentiation, Integration und automatisiertes Gleichungslösen sind ausgeschlossen. MMS/CAS-Kurse nutzen das schulisch eingeführte System mit den vorgegebenen Dateizugriffsgrenzen.
Quellen: Berliner Senatsbildungsverwaltung, Prüfungsschwerpunkte Mathematik 2027 Grundkurs und Leistungskurs; kein eigener Dokumentstand sichtbar. Keine Modellliste.
Brandenburg
Status: 2027-Regel bestätigt.
Auch hier ist Teil A in Mathematik GK/LK hilfsmittelfrei. Die Variante ohne MMS nutzt danach einen nicht programmierbaren, nicht grafikfähigen Rechner ohne Textspeicher; numerische Differentiation, Integration und automatisches Gleichungslösen sind ausgeschlossen. In der MMS-Variante gilt das schulisch eingeführte System mit gesperrtem Zugriff auf fremde Dateien und Programme.
Quellen: Ministerium für Bildung Brandenburg über den Bildungsserver, Prüfungsschwerpunkte Mathematik 2027 GK und LK; kein eigener Stand sichtbar. Keine Modellliste.
Bremen
Status: 2027-Regel bestätigt, Funktionsdetails offen.
Für die landesweit einheitliche Mathematikprüfung meldet die Schule je Kurs WTR oder CAS. Nach dem rechnerfreien Teil A wird das in der Qualifikationsphase eingeführte Modell zusammen mit dem gemeinsamen Formeldokument verwendet. Die 2027-Unterlage definiert die WTR-Funktionsgrenzen und die CAS-Sicherheitskonfiguration nicht vollständig.
Quelle: Senatorin für Kinder und Bildung, Abiturprüfung 2027 – landesweit einheitliche Aufgaben, korrigierte Fassung vom 15. Juni 2026; PDF-Impressum „Stand 2025“. Keine fremden Landesgrenzen ergänzen.
Hamburg
Status: 2027-Regel bestätigt.
In Mathematik auf grundlegendem und erhöhtem Niveau wird Aufgabe I ohne Taschenrechner und Formeldokument bearbeitet. Danach sind das IQB-Formeldokument und ein nicht programmierbarer, nicht grafikfähiger Taschenrechner vorgesehen; in MMS-Kursen wird stattdessen ein MMS-Rechner genutzt. Weitere Funktions- oder Modellgrenzen nennt das Heft nicht vollständig.
Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg, Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben – Abitur 2027, Impressum Hamburg 2025. Scope: Mathematikabschnitt der zentralen Prüfungen.
Hessen
Status: 2027-Regel bestätigt.
Teil 1 der schriftlichen Mathematikprüfung wird ohne Rechner bearbeitet. Für Teil 2 legt die Schule je Prüfungsgruppe zu Beginn der Qualifikationsphase WTR oder CAS fest; hinzu kommt das IQB-Formeldokument. Der hessische WTR besitzt definierte erweiterte numerische Funktionen, bleibt aber ohne Grafik und CAS. Zusätzliche Programme und Dateien müssen gelöscht werden, soweit sie nicht zur Werksauslieferung oder zu einem Systemupdate gehören.
Quelle: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Abiturerlass zum Landesabitur 2027, 2. Juli 2025; Änderungserlass vom 2. Februar 2026, der die hier zusammengefasste Mathematik-Hilfsmittelregel nicht verändert. Scope: öffentliche und private gymnasiale Oberstufen des ersten und zweiten Bildungswegs, berufliche Gymnasien und Nichtschülerprüfung; Mathematik GK/LK.
Mecklenburg-Vorpommern
Status: 2027-Regel bestätigt.
Für Mathematik GK/LK gibt es WTR- und CAS-Varianten. Teil A ist hilfsmittelfrei. Der einfache WTR für Teil B ist nicht programmierbar und nicht grafikfähig; numerische Differentiation, Integration und automatisches Gleichungslösen sind ausgeschlossen. Bei digitalen Systemen müssen unerlaubte Programme, Daten und Netzzugriffe gesperrt sein.
Quelle: Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern, Vorabhinweise zum Abitur 2027 – Allgemeinbildende Fächer, Stand 24. November 2025. Keine öffentliche Modellliste.
Niedersachsen
Status: 2027-Regel bestätigt.
An allgemeinbildenden Schulen ist Teil A ohne digitales Mathematikwerkzeug. Für Teil B legt die Schule je Prüfungsgruppe zu Beginn der Einführungsphase GTR ohne CAS oder CAS fest; ein späterer Wechsel der Technologieklasse ist nicht vorgesehen. CAS kann als CAS-Taschencomputer oder entsprechend den Vorgaben für digitale Endgeräte auf Tablet, PC beziehungsweise Notebook eingesetzt werden. Hard- beziehungsweise Software-Reset und der Ausschluss eigener Programme, Dateien, CAS-Zusatzpakete und weiterer Mathematikprogramme gehören zum Prüfungszustand. Am Beruflichen Gymnasium gilt eine separate 2027-Fassung, die für Teil B CAS nennt.
Quellen: Niedersächsisches Kultusministerium, Hinweise Mathematik 2027 an allgemeinbildenden Schulen, Juni 2024, aktualisiert September 2025; Scope: Gymnasium, Gesamtschule, Abendgymnasium, Kolleg, Freie Waldorfschule und Nichtschülerprüfung. Für das Berufliche Gymnasium gilt die separate BBS-Fassung.
Nordrhein-Westfalen
Status: 2027-Regel bestätigt.
Im Zentralabitur GOSt wird Teil 1 ohne Rechner bearbeitet. Für Teil 2 gibt es WTR- und CAS/MMS-Aufgabensätze passend zum Kurs und zum im Unterricht verwendeten Hilfsmittel. Das detaillierte WTR-Profil gilt ab 2026; die im selben Funktionsdokument ausgeführten CAS/MMS-Details gelten dagegen erst ab 2030 und dürfen nicht auf 2027 übertragen werden.
Quellen: Ministerium für Schule und Bildung NRW / Standardsicherung NRW (QUA-LiS), Zentralabitur 2027 – Mathematik, veröffentlicht am 14. August 2024; Funktionsanforderungen ab 2026 beziehungsweise 2030, Fachseite aktualisiert am 3. Dezember 2025; organisatorische Vorgaben ab 2026, 12. Dezember 2024. Scope: GOSt an Gymnasium, Gesamtschule und Freier Waldorfschule sowie Externenprüfung; Mathematik GK/LK. Nicht auf Berufliches Gymnasium oder Weiterbildungskolleg übertragen.
Rheinland-Pfalz
Status: 2027-Regel bestätigt, Gerätedetails offen.
Teil A der schriftlichen Mathematikprüfung ist hilfsmittelfrei. In Teil B wird das im Unterricht und in Kursarbeiten eingesetzte digitale Mathematikwerkzeug WTR oder CAS zusammen mit dem IQB-Formeldokument genutzt. Im Aufgabenvorschlag muss der genaue WTR- beziehungsweise CAS-Typ angegeben werden. Das Rundschreiben enthält aber keine allgemeine Modellliste und keine vollständigen Speicher- oder Netzwerkdetails.
Quelle: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Rundschreiben zur Abiturprüfungsordnung vom 19. Mai 2026, Mathematik Abschnitt 4.14, Schuljahr 2026/2027. Scope: erhöhtes Anforderungsniveau in den erfassten allgemein- und berufsbildenden Bildungsgängen; grundlegendes Anforderungsniveau bei entsprechender Wahl an Freien Waldorfschulen und im Nichtschülerabitur.
Saarland
Status: 2027-Rechnerregel öffentlich nicht bestätigt.
Die aktuelle allgemeine Prüfungsanforderung beschreibt für Mathematik einen hilfsmittelfreien Teil A und einen Teil B mit den im Aufgabenvorschlag genannten Hilfsmitteln. Eine öffentliche, jahresspezifische 2027-Vorgabe zu WTR, GTR, CAS, MMS, Modellen oder Prüfungszustand war auf den offiziellen Seiten nicht auffindbar. Schule oder Ministerium müssen den konkreten Stand bestätigen.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland, Allgemeine Prüfungsanforderungen für das Abitur im Fach Mathematik (APA Mathematik), Juli 2019, Stand 1. Dezember 2024, sowie die offizielle GOS-Fachseite. Scope: Gymnasiale Oberstufe Saar, Mathematik GK/LK. Das Nichtfinden beweist nicht, dass keine schulinterne oder nichtöffentliche Mitteilung existiert.
Sachsen
Status: 2027-Regel bestätigt.
Am allgemeinbildenden Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg sowie im eigenen Regelwerk für das Berufliche Gymnasium wird Teil A ohne digitales Mathematikwerkzeug bearbeitet. Teil B nutzt MMS und IQB-Formelsammlung. Netzwerkzugriff und der Zugriff auf zusätzliche eigene Dateien oder Programme müssen ausgeschlossen sein; eine universelle Modellliste gibt es nicht.
Quellen: Sächsisches Kultusministerium, VwV Abiturprüfung 2027 vom 6. Mai 2025 und VwV Berufliches Gymnasium 2027 vom 21. Juli 2025. Scope jeweils auf Bildungsgang und Mathematikteil begrenzen.
Sachsen-Anhalt
Status: 2027-Regel bestätigt, keine Modellliste.
In Mathematik auf grundlegendem und erhöhtem Niveau wird Teil 1 ohne Rechner bearbeitet. Teil 2 nutzt einen wissenschaftlichen Taschenrechner nach der landeseigenen Regel 2025–2029. Grafikfähige, programmierbare oder datenübertragungsfähige Rechner sowie typische CAS-, Solver-, Differential-, Integral-, Vektor- und Geometriefunktionen sind ausgeschlossen.
Quellen: LISA/Bildungsserver Sachsen-Anhalt, Schriftliche Abiturprüfung Mathematik – Prüfungsjahr 2027 und WTR-Regel 2025 bis 2029; kein eigenständiges sichtbares Publikationsdatum.
Schleswig-Holstein
Status: 2027-Regel bestätigt.
Teil A der zentralen Mathematikprüfung gA/eA wird ohne digitales Mathematik-Hilfsmittel bearbeitet. Teil B nutzt IQB-Formeldokument und WTR oder ein schulisch beantragtes und genehmigtes CAS. Die 2027-Regeln binden für den WTR den landeseigenen Mindestkatalog ein. Dieser nennt unter anderem numerische Ableitungswerte, bestimmte Integrale und mehrere Formen der Gleichungslösung – ein deutlicher Gegenbeleg zu pauschalen WTR-Aussagen aus anderen Ländern.
Quellen: Bildungsministerium Schleswig-Holstein, ZAB-Dokumentenportal – Prüfungsregelungen 2027; darin die gA-Regel und eA-Regel, Stand 25. März 2025, sowie 01 Anforderungen TR CAS, Fassung Juli 2017, Seite 1. Die Direktziele benötigen teils eine aktive Portalsitzung; dann zuerst das Verzeichnis öffnen. Keine WTR-Markenliste; CAS nur innerhalb der schulischen Genehmigung.
Thüringen
Status: 2027-Regel mit offenem gA-Detail der Externenprüfung.
Teil A wird ohne digitales Mathematikwerkzeug bearbeitet. Für die Externenprüfung zum Abitur nennt das Ministeriums-PDF beim grundlegenden Niveau in Teil B neben Formeldokument und CAS zusätzlich einen im Unterricht verwendeten Taschenrechner. Die aktuelle Schulportal-Tabelle nennt für Teil B dagegen nur Formeldokument und CAS; MMS ist erst ab 2030 vorgesehen. Der Artikel leitet daraus keine zusätzliche Rechnerzulassung ab. Prüflinge der betroffenen Externenprüfung müssen den Widerspruch vor ihrer Prüfung amtlich klären.
Quellen: Thüringer Bildungsministerium, Festlegungen zu den Abiturprüfungen, Stand 25. Juli 2025, sowie aktuelle Schulportal-Tabelle. Keine Modellliste.
Warum derselbe Begriff je nach Land etwas anderes bedeuten kann
Ein WTR in Berlin oder Brandenburg darf nach den 2027-Vorgaben keine numerische Differentiation oder Integration ausführen. Schleswig-Holstein verlangt dagegen numerische Ableitungswerte und bestimmte Integrale in seinem WTR-Mindestkatalog. Hessen erwartet wiederum ein eigenes Paket erweiterter numerischer Funktionen. Der Aufdruck „WTR“ auf einer Produktseite beantwortet deshalb keine Abiturfrage.
Dasselbe gilt für CAS und MMS. Einige Länder verwenden die Begriffe parallel oder im Übergang, andere unterscheiden sie nach Prüfungsjahr. Prüfe die amtliche Definition und die schulisch eingeführte Technologie, bevor du ein Modell einordnest.
Was musst du für dein Bundesland kontrollieren?
- Bildungsgang bestimmen: Gymnasium, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg, Externenprüfung oder anderer Weg.
- 2027-Quelle öffnen: Nutze die offizielle Landes- oder Prüfungsseite, nicht eine alte Suchtrefferliste.
- Fach und Kurs prüfen: Mathematik, Grund-/Leistungskurs beziehungsweise grundlegendes/erhöhtes Niveau.
- Prüfungsteile trennen: Notiere, wann Teil A abgegeben wird und ab wann welches Hilfsmittel verfügbar ist.
- Technologie feststellen: WTR, GTR, CAS oder MMS – genau in der Bedeutung deines Landes.
- Modell abgleichen: Vollständiger Modellname, Betriebssystem, Softwarestand, Speicher, Programme und Kommunikation.
- Prüfungszustand klären: Löschung, Reset oder Prüfungsmodus nur anwenden, wenn die amtliche Vorgabe dies verlangt oder anerkennt.
- Offene Punkte schriftlich fragen: Nenne Bundesland, Schule, Kurs, Termin und exaktes Modell.
Nächster Schritt: Speichere die aktuelle 2027-Quelle deines Landes und markiere darin Bildungsgang, Kurs, Prüfungsteil, Technologie und Gerätezustand.
Wenn ein Gerät nicht zur Vorgabe passt, können je nach Ordnung Folgen wegen eines unerlaubten Hilfsmittels entstehen. Der Beitrag Täuschungsversuch in der Prüfung erklärt Verfahren und mögliche Konsequenzen ohne pauschale Drohungen.
Vier-Wochen-Checkliste vor dem Mathematik-Abitur
Vier Wochen vorher
- Landesvorgabe und Schulhinweise als aktuelle Fassung sichern.
- Bildungsgang, Kurs und eingeführte Technologie bestätigen.
- Hilfsmittelfreien und rechnergestützten Teil getrennt üben.
- Ein Ersatzgerät nur nach derselben Regel auswählen.
Zwei Wochen vorher
- Funktionen mit Original- oder Beispielaufgaben trainieren.
- Vorgeschriebenes Formeldokument in der zulässigen Fassung nutzen.
- Reset, Löschung oder Prüfungsmodus anhand der amtlichen Anleitung klären.
- Energieversorgung und ausdrücklich erlaubtes Zubehör prüfen.
Am Vortag
- Keine neuen Programme, Dateien oder Einstellungen aufspielen.
- Modellbezeichnung und vorgesehenen Gerätezustand kontrollieren.
- Alle zugelassenen Hilfsmittel getrennt bereitlegen.
Am Prüfungstag
- Anweisungen der Aufsicht abwarten.
- Das digitale Werkzeug erst im vorgesehenen Teil verwenden.
- Bei einer Unklarheit vor der Nutzung nachfragen.
2027 ist nicht 2030
Für digitale Hilfsmittel ab dem Prüfungsjahr 2030 gelten weiterentwickelte ländergemeinsame Richtlinien und ein zentrales Prüfverfahren. Daraus folgt keine rückwirkende Freigabe für 2027. Ein Land kann einen zentral geprüften Modellweg schon 2027 in seine eigene Regel aufnehmen – die Zulässigkeit folgt dann aus dieser Landesregel, nicht allein aus dem zentralen Prüfstatus.
Wenn du 2027 Abitur schreibst, zählt der 2027-Regelstand deines Landes. Eine Zukunftsliste ersetzt ihn nicht.
Häufige Fragen zum Taschenrechner im Abitur 2027
Gibt es 2027 eine bundesweite Liste zugelassener Taschenrechner?
Nein. Die Länder nutzen gemeinsame Aufgabenrahmen, legen Hilfsmittel und Modellwege aber selbst fest. Selbst bei gleicher Abkürzung können die erlaubten Funktionen unterschiedlich sein.
Welcher Taschenrechner ist in meinem Bundesland erlaubt?
Prüfe zuerst Bildungsgang, Mathematikkurs, Prüfungsteil und eingeführte Technologie. Gleiche danach das exakte Modell mit der amtlichen Landesvorgabe und den Schulhinweisen ab. Der Ländername allein reicht nicht immer.
Was mache ich im Saarland ohne öffentliche 2027-Rechnerregel?
Bitte Schule oder Bildungsministerium um die aktuelle schriftliche Vorgabe für deinen Bildungsgang, Kurs und Prüfungstermin. Übertrage keine Regel aus einem anderen Land und leite nichts aus einer älteren Gerätebezeichnung ab.
Sind CAS- oder MMS-Systeme 2027 erlaubt?
In einigen Ländern und Kursvarianten ja, in anderen nicht oder nur nach einer schulischen Festlegung. Niedersachsen, Sachsen und NRW nutzen beispielsweise eigene 2027-Systematiken. Für dein Modell zählt nur die passende Landes- und Schulvorgabe.
Muss der Speicher vor dem Abitur gelöscht werden?
Mehrere Länder verlangen Löschung, Reset oder einen kontrollierten Ausgangszustand. Der Umfang unterscheidet sich. Eine Löschung macht ein funktional unzulässiges Modell nicht automatisch zulässig.
Was gilt bei widersprüchlichen Angaben von Schule und Internetquelle?
Sende der in der amtlichen Grundlage zuständigen Stelle die beiden Fundstellen, dein Modell, den Kurs und den Termin. Bitte um schriftliche Klärung. Nutze bis dahin kein Gerät auf Basis einer ungeprüften Annahme.
Fazit: Fünf Angaben führen zur belastbaren Antwort
Für das Abitur 2027 brauchst du Bundesland, Bildungsgang, Mathematikkurs, Prüfungsteil und exaktes Modell. Die 16 Länderchecks zeigen, warum ein pauschales „Abitur-zugelassen“ nicht trägt. Öffne die Originalquelle, gleiche die eingeführte Technologie ab und lass jede Lücke rechtzeitig schriftlich klären. Im Saarland und beim offenen Thüringer Detail der Externenprüfung ist diese Rückfrage Teil der korrekten Vorbereitung, nicht bloß eine Vorsichtsformel.
Quellen und Stand
Die direkten amtlichen Länderquellen, Dokumentstände, Geltungsbereiche und offenen Punkte stehen in den 16 Länderkarten. Quellencheck: 23. August 2026. Vor Veröffentlichung und kurz vor der Prüfung müssen mögliche Nachträge erneut geprüft werden.
Länderübergreifender Hintergrund:
- Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen: Hinweise zur Verwendung von Hilfsmitteln, gültig bis einschließlich Prüfungsjahr 2029, Stand 23. Januar 2024. Scope: gemeinsamer Aufgabenrahmen, keine Landes- oder Modellzulassung.
- Kultusministerkonferenz: FAQ zu digitalen Hilfsmitteln ab 2030, Stand 29. September 2025. Scope: Zukunftsrahmen ab 2030, keine selbstständige Freigabe für 2027.