Ein programmierbarer Taschenrechner ist in einer Prüfung weder automatisch erlaubt noch automatisch verboten. Entscheidend ist die aktuelle Regel für deine Institution, dein Fach, den Prüfungsteil und das exakte Modell. Manche Stellen schließen eigene Programme aus. Andere arbeiten mit Funktionsgrenzen, Modelllisten oder einem anerkannten Prüfungsmodus. Ein Reset kann Inhalte löschen, ändert aber nicht zwingend die Geräteklasse. Prüfe deshalb Programme, Speicher, Grafik, Kommunikation und Modus getrennt.
Kurz erklärt: „Programmierbar“, „speicherfähig“, „grafikfähig“ und „CAS-fähig“ sind verschiedene Merkmale. Erst die Prüfungsregel sagt, welche davon in deinem Fall zulässig sind.
Wichtiger Hinweis: Welche Hilfsmittel zulässig sind, ergibt sich aus den Regeln deiner konkreten Prüfung. Prüfe Prüfungsordnung, Hilfsmittelbekanntmachung und Prüfungshinweise zusammen. Kläre Unklarheiten schriftlich mit der dort zuständigen Stelle. Spickboy gibt keine universelle Zulassungszusage.
Weitere Einordnungen zu Prüfungen und Hilfsmitteln findest du im Spickboy™ Ratgeber.
Was bedeutet „programmierbarer Taschenrechner“?
Technisch ist ein Rechner programmierbar, wenn Nutzer eigene Befehlsfolgen, Programme, Skripte oder wiederverwendbare Abläufe erstellen oder laden können. Prüfungsstellen verwenden den Begriff jedoch nicht überall gleich. Manche beziehen weitere Merkmale ein, etwa Text- oder Formelspeicher, Grafik, symbolische Mathematik oder Kommunikationsschnittstellen.
Ein typischer Zweifelsfall: Auf deiner Hilfsmittelliste steht nur „nicht programmierbar“. Dein Modell kann keine eigenen Skripte ausführen, besitzt aber gespeicherte Formeln, ein grafisches Display oder eine Schnittstelle. Dann reicht die Produktbezeichnung nicht. Du musst klären, welche Merkmale die Prüfungsstelle mit ihrer Formulierung tatsächlich erfasst.
Offizielle Hochschulregeln zeigen diese Unterschiede:
- Der Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaften an der Bergischen Universität Wuppertal verbindet „nicht programmierbar“ in seinem Bereich unter anderem mit fehlenden eigenen Programmen, fehlendem Text- und Formelspeicher, fehlender drahtloser Kommunikation und fehlender Grafik.
- Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Philipps-Universität Marburg nennt für seinen Bereich fehlenden Text- und Formelspeicher; für einzelne Fächer und Prüfungen können abweichende Vorgaben gelten.
- Das Institut für Betriebswirtschaftslehre der Universität Rostock schließt in seinem Geltungsbereich weitere Funktionen aus, darunter grafische Darstellung, Matrixoperationen und Tabellenkalkulation.
Keine dieser Definitionen gilt automatisch für eine andere Hochschule oder Prüfung.
Sieben Merkmale, die du getrennt prüfen solltest
| Merkmal | Was damit gemeint ist | Was du prüfen musst |
|---|---|---|
| Programmierbarkeit | Eigene oder geladene Programme, Skripte und Abläufe | Verbietet die Regel die Programmierfähigkeit, gespeicherte Programme oder beides? |
| Text- oder Notizspeicher | Frei abrufbare alphanumerische Inhalte | Sind eigene Texte oder Dateien ausgeschlossen? |
| Formelspeicher | Gespeicherte Ausdrücke, Bibliotheken oder Routinen | Erfasst die Regel Formeln getrennt von Programmen? |
| Grafik | Darstellung von Funktionsgraphen oder Diagrammen | Ist nur ein einfacher wissenschaftlicher Rechner vorgesehen? |
| CAS | Symbolisches Umformen und Lösen mathematischer Ausdrücke | Ist CAS vorgesehen, begrenzt oder ausgeschlossen? |
| Kommunikation | Funk, Kabel oder anderer Datenaustausch | Welche Verbindung oder Datenübertragung verbietet die Regel? |
| Prüfungsmodus | Ein Modus, der bestimmte Funktionen zeitweise beschränkt | Erkennt die Regel genau diesen Modus und dieses Modell an? |
Ein USB-Anschluss allein beweist weder Zulassung noch Ausschluss. Ebenso beweist Programmierbarkeit nicht, dass ein Gerät Texte speichern kann. Jede Eigenschaft braucht einen eigenen Nachweis aus dem offiziellen Handbuch des exakten Modells.
WTR, GTR, CAS und MMS verständlich unterschieden
Diese Kürzel helfen bei der Orientierung, sind aber keine universellen Zulassungssiegel:
- WTR – wissenschaftlicher Taschenrechner: Der Funktionsumfang hängt von der jeweiligen Definition ab. „WTR“ kann in zwei Prüfungsordnungen Unterschiedliches bedeuten.
- GTR – grafikfähiger Taschenrechner: Er kann Funktionsgraphen darstellen. Daraus folgt weder automatisch freie Programmierbarkeit noch CAS-Fähigkeit.
- CAS – Computer-Algebra-System: Es unterstützt symbolische mathematische Operationen. Ob es verwendet werden darf, hängt von Prüfung und Prüfungsteil ab.
- MMS – modulares Mathematiksystem: Nach den IQB-Hinweisen bis einschließlich Prüfungsjahr 2029 verbindet ein MMS mehrere Mathematikmodule, etwa Computer-Algebra, Grafik, dynamische Geometrie, Wahrscheinlichkeitsverteilungen oder Tabellenkalkulation.
Die IQB-Kategorien beschreiben den Funktionsrahmen gemeinsamer Poolaufgaben. Sie geben kein einzelnes Modell für jedes deutsche Bundesland frei.
Wenn du zuerst die Geräteklassen trennen möchtest, zeigt der Vergleich wissenschaftlicher oder programmierbarer Taschenrechner, welche Merkmale hinter den beiden Bezeichnungen stehen und warum daraus noch keine Prüfungsfreigabe folgt.
Warum Reset, Speicherlöschung und Prüfungsmodus nicht dasselbe sind
- Speicherlöschung entfernt bestimmte nutzergenerierte Inhalte.
- Reset setzt je nach Modell Speicherbereiche oder Einstellungen zurück.
- Prüfungsmodus beschränkt Funktionen nach einem technischen Verfahren.
Keine dieser Maßnahmen beantwortet für sich allein die Zulassungsfrage. Die Abteilung Finanzwirtschaft der Universität Stuttgart stellt für ihre dort aufgeführten Prüfungen klar: Ein programmierbarer Rechner bleibt auch nach einem Reset programmierbar und ist in diesem Rahmen nicht zugelassen. Das ist ein lokales Beispiel, keine allgemeine Hochschulregel.
Ein Prüfungsmodus hilft nur, wenn die zuständige Vorgabe ihn für das konkrete Modell anerkennt und Aktivierung sowie Kontrolle festlegt.
Wie Prüfungsregeln aufgebaut sein können
Prüfungsstellen wählen unterschiedliche Wege:
- Funktionsgrenze: Programme, Text, Formeln, Grafik oder Kommunikation werden einzeln ausgeschlossen.
- Gerätekategorie: Erlaubt ist etwa ein definierter WTR oder ein bestimmtes MMS.
- Positivliste: Nur ausdrücklich genannte Modelle oder Modellreihen sind vorgesehen.
- Negativliste: Bestimmte Modelle oder Funktionen sind ausgeschlossen; zusätzliche Kriterien können weiter gelten.
- Kurs- oder Prüfungsfestlegung: Die eingeführte Technologie oder schriftliche Vorgabe für die konkrete Prüfung zählt.
- Prüfungsmodus: Ein bestimmter Modus muss aktiviert und kontrollierbar sein.
Mehrere Wege können gleichzeitig gelten. Eine Modellliste kann zusätzlich Speicherlöschung oder einen Prüfungsmodus verlangen.
Drei DACH-Beispiele – keine gemeinsame Regel
Deutschland: gemeinsamer Poolrahmen, Umsetzung durch die Länder
Die IQB-Hinweise unterscheiden für gemeinsame Abituraufgaben Aufgaben ohne digitales Hilfsmittel, mit einfachem WTR und mit MMS. Sie sind ein funktionaler Rahmen. Welche Technologie und welche Modelle 2027 in einem Land gelten, erklärt der Beitrag Taschenrechner im Abitur 2027.
Österreich: standardisierte AHS-Mathematik-Klausur
Die Durchführungshinweise mit Stand März 2026 schließen in diesem Prüfungskontext unter anderem Internet-, Intranet-, Bluetooth- und Mobilfunkkommunikation sowie den Zugriff auf Eigendaten aus. Ein vorgesehener Prüfungsmodus wird nach Anweisung der Aufsicht aktiviert. Das gilt nicht automatisch für jede österreichische Prüfung.
Schweiz: eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung
Die SBFI-Hilfsmittelliste mit Stand 12. August 2025 nennt für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung konkrete Modelle und Kategorien. Fach, Ausrichtung und Prüfungsteil bestimmen die passende Zeile. Die Liste ist keine Regel für sämtliche Schweizer Schulen oder Hochschulen.
Auch eine IHK-Prüfung besitzt keine pauschale Rechnerfreigabe. Nach § 13 Absatz 3 der IHK-Berlin-Prüfungsordnung werden Prüfungstag, -ort und erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel in ihrem Geltungsbereich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Prüfe zusätzlich die aktuelle Information für deine konkrete Prüfung.
Was musst du vor deiner Prüfung kontrollieren?
- Prüfung bestimmen: Notiere Institution, Bildungsgang oder Studiengang, Fach, Prüfungsform, Teil und Termin.
- Primärquelle öffnen: Suche Prüfungsordnung, Hilfsmittelliste, Aufgabenhinweise und mögliche Nachträge auf der offiziellen Website.
- Regeltyp erkennen: Geht es um eine Kategorie, Funktionsgrenze, Modellliste oder einen Prüfungsmodus?
- Modell exakt identifizieren: Vergleiche vollständigen Modellnamen, Zusatzbuchstaben und gegebenenfalls Softwareversion.
- Merkmale einzeln abgleichen: Prüfe Programme, Text, Formeln, Grafik, CAS, Kommunikation, Übertragung und Modus.
- Schriftlich klären: Nenne der zuständigen Stelle Modell, Prüfungstermin und die offene Funktion. Bewahre die Antwort auf.
- Ersatz planen: Wenn die Lage nicht rechtzeitig geklärt ist, nutze nur einen eindeutig zulässigen Ersatz.
Nächster Schritt: Öffne zuerst die offizielle Hilfsmittelinformation. Gleiche danach dein vollständiges Modell ab – nicht umgekehrt.
Ein nicht zugelassenes Gerät kann je nach Ordnung als unerlaubtes Hilfsmittel bewertet werden. Wie Verfahren und mögliche Folgen auseinanderfallen, zeigt der Artikel Täuschungsversuch in der Prüfung.
Häufige Fragen zu programmierbaren Taschenrechnern
Ist ein programmierbarer Taschenrechner in jeder Prüfung verboten?
Nein. Manche Prüfungen schließen diese Fähigkeit aus, andere sehen bestimmte Systeme oder Modi vor. Entscheidend ist die aktuelle Regel für Institution, Fach, Termin und Prüfungsteil.
Wird ein programmierbarer Rechner durch einen Reset nicht programmierbar?
Nicht zwingend. Ein Reset kann Inhalte oder Einstellungen verändern, während die Fähigkeit zur Programmausführung bestehen bleibt. Prüfe Gerätehandbuch und Prüfungsregel getrennt.
Ist ein GTR automatisch programmierbar?
Nein. Grafikfähigkeit und freie Programmierbarkeit sind verschiedene Merkmale. Ein konkretes Modell kann beides besitzen, aber das Kürzel GTR beweist es nicht.
Sind CAS-Rechner grundsätzlich verboten?
Nein. Einige Prüfungen sehen CAS oder MMS vor, andere nur einen WTR oder gar kein digitales Hilfsmittel. Selbst eine vorgesehene Kategorie kann an Kurs, Prüfungsteil und Funktionsgrenzen gebunden sein.
Reicht ein aktivierter Prüfungsmodus?
Nein. Die Regel muss den Modus für das konkrete Modell anerkennen. Modellliste, Softwarestand, Aktivierungszeitpunkt und Kontrollverfahren können zusätzlich wichtig sein.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Modellanfrage?
Nenne vollständigen Modellnamen, Softwareversion, Prüfung, Fach, Termin und die Funktion, die unklar ist. Verlinke das offizielle Handbuch und die konkrete Hilfsmittelregel. Eine bloße Shopbeschreibung reicht nicht.
Fazit: Erst die Regel, dann das Modell
„Programmierbar“ ist nur eine von mehreren Eigenschaften. Eine belastbare Entscheidung entsteht erst, wenn du die aktuelle Prüfungsregel, den vollständigen Modellnamen und jedes relevante Merkmal zusammen prüfst. Reset, Prüfungsmodus oder eine alte Freigabe ersetzen diesen Abgleich nicht. Wenn eine Vorgabe unklar bleibt, ist eine präzise schriftliche Modellauskunft verlässlicher als ein pauschales Ja oder Nein.
Quellen und Stand
Quellen geprüft am 23. August 2026. Listen und Prüfungsregeln können sich ändern; vor Veröffentlichung, Kauf und Prüfung ist der aktuelle Stand erneut zu kontrollieren.
- Bergische Universität Wuppertal, gemeinsamer Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaft: Mitteilung NR_02/2024 „Nicht programmierbarer Taschenrechner als zugelassenes Hilfsmittel“, ausgefertigt am 17. April 2024. Scope: dort genannte WiWi-Prüfungen.
- Philipps-Universität Marburg, Fachbereich 02: Verwendung von Taschenrechnern in Prüfungen, ohne sichtbares Aktualisierungsdatum. Scope: Fachbereich 02; gesonderte Regeln und Abweichungen bleiben möglich.
- Universität Rostock, Institut für BWL: Richtlinie zur Verwendung von Taschenrechnern, Stand 1. Juli 2025. Scope: Modulprüfungen des Instituts.
- Universität Stuttgart, Abteilung III Finanzwirtschaft: Prüfungshinweise, ohne sichtbares Aktualisierungsdatum. Scope: die auf der Seite genannten schriftlichen Prüfungen der Abteilung.
- Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen: Hinweise zur Verwendung von Hilfsmitteln, Stand 23. Januar 2024, gültig bis einschließlich Prüfungsjahr 2029. Scope: funktionaler Rahmen gemeinsamer Abituraufgabenpools, keine Landes-Modellzulassung.
- IHK Berlin: Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen, in Kraft seit 6. Februar 2026. Scope: Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Berlin.
- Österreichisches Bundesministerium für Bildung / matura.gv.at: Durchführungshinweise Mathematik AHS, Stand März 2026. Scope: standardisierte AHS-Mathematik-Klausur.
- Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Hilfsmittelliste für die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung, Stand 12. August 2025. Scope: eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung.